Räumpflicht in Duisburg – Ihre Pflichten im Überblick

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Winterdienstpflicht in Duisburg – Was Eigentümer wissen müssen

In den Wintermonaten sind Grundstückseigentümer:innen in Duisburg gesetzlich verpflichtet, die Gehwege und Zufahrten rund um ihr Grundstück sicher zu halten.
Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche im Falle eines Unfalls.
 
Das sollten Sie wissen:
✅ Räumzeiten einhalten: Werktags muss bis spätestens 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
✅ Breite freihalten: Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit eisfrei sein – damit Fußgänger sicher vorbeigehen können.
✅ Sicher räumen und streuen: Verwenden Sie umweltschonende Streumittel wie Sand oder Splitt – kein Salz, wo es verboten ist.
✅ Schnee richtig lagern: Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden – er gehört an den Rand des eigenen Grundstücks.
✅ Pflicht kann übertragen werden: Bei vermieteten Objekten kann der Winterdienst vertraglich auf Mieter:innen übertragen werden – aber nur mit klarer, schriftlicher Regelung.
 
Tipp: Wer die Organisation nicht selbst übernehmen möchte, kann einen professionellen Winterdienst in Duisburg beauftragen.
So bleiben Ihre Flächen sicher und verkehrssicher – auch bei plötzlichem Wintereinbruch.

Professioneller Winterdienst in Duisburg – Räumung und Streuung bei Eis und Schnee
Winterdienst in Duisburg bei Schneefall

Winterdienstpflicht für Eigentümer in Duisburg –Ihre Pflichten

In Duisburg sind private Grundstückseigentümer:innen gesetzlich verpflichtet, im Winter für sichere Gehwege und Zugänge rund um ihre Immobilie zu sorgen.

Diese Räum- und Streupflicht dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, sondern schützt auch vor Bußgeldern und Haftungsansprüchen.
 
Ein professioneller Winterdienst in Duisburg kann Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten effektiv entlasten – und sorgt dafür, dass Ihre Wege zuverlässig, pünktlich und umweltschonend geräumt sind.

Ihre Pflichten im Überblick:

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst gilt für Privat & Gewerbe

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Egal ob Privatgrundstück oder Gewerbefläche – wir sorgen bei jedem Wetter für sichere, eisfreie Wege und Zufahrten.
 
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Winterdienstpflicht in Duisburg vernachlässigt? Folgen für Eigentümer

Wer in Duisburg seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen, wenn es zu einem Unfall kommt.

Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge sicher und eisfrei zu halten.
 
Mögliche Folgen bei Vernachlässigung:
❌ Bußgelder: Bei Verstößen gegen die städtische Satzung drohen empfindliche Geldstrafen.
❌ Haftung bei Unfällen: Bei einem Sturz auf nicht geräumtem oder gestreutem Gelände haften Eigentümer:innen für Personen- und Sachschäden.
❌ Versicherungsprobleme: Viele Versicherungen zahlen gar nicht oder nur eingeschränkt, wenn keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden.
❌ Rechtliche Auseinandersetzungen: Geschädigte können Schadensersatzforderungen oder Klagen einreichen, wenn die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt wurde.
 
Unser Tipp:
Vermeiden Sie unnötige Risiken – beauftragen Sie einen zuverlässigen Winterdienst in Duisburg, der Ihre Pflichten rechtssicher und professionell übernimmt.
 
So bleiben Ihre Flächen sicher – und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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